Hätten Sie es gewusst?
§323c StGB. (Unterlassene Hilfeleistung)
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Viele Menschen sind der Ansicht das es schwierig sei, bei einem Notfall Erste Hilfe zu leisten, aber schon mit wenigen gezielten Handgriffen können Sie im Notfall ein Menschenleben retten.
Die ersten Minuten sind meist entscheidend über den Verlauf des Notfallpatienten. Deshalb ist es meiner Ansicht nach sehr wichtig das der Ersthelfer diese Zeit sinnvoll und effektiv überbrücken kann bis die Rettungskräfte eintreffen.
Die ersten Schritte
A. Überprüfung der Vitalfunktion(Bewusstsein, Atmung, Kreislauf)
1. Patient ansprechbar, Situationsgerecht handeln (richtige Lagerung). NOTRUF ABSETZEN!
2. Patient nicht ansprechbar, Atmung vorhanden (stabile Seitenlage). NOTRUF ABSETZEN!
3. Patient nicht ansprechbar, keine Atmung vorhanden (Reanimation beginnen: 30x auf den oberen drittel des Brustkorbes, ca. 5 cm eindrücken und 2x beatmen, jeweils wiederholen bis der Rettungsdienst eintrifft). NOTRUF ABSETZEN !
B. Notruf absetzen
1. Die Deutschlandweite Notrufnummer für Medizinische Notfälle lautet: 112 diese Nummer ist kostenfrei,ohne Vorwahl und Netzempfang wählbar.
2. Für manche Regionen in Deutschland gibt es eine zusätzliche Notrufnummer, diese lautet: 19222 diese Nummer ist kostenpflichtig und bei absetzen des Notrufes mit dem Handy benötigen Sie Netzempfang und eine Vorwahl.
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